Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
WellDone UG (haftungsbeschränkt)
Alsenplatz 7, 22769 Hamburg
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter TODO: HRB-Nummer eintragen
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Arndt Bockhop, Joost Rabeler, Finn Schmidt, Tom Reichner
TODO: USt-IdNr. eintragen oder Zeile entfernen, wenn nicht vorhanden
E-Mail: info@welldone-gastro.de · Telefon: +49 174 3687567
– nachfolgend „WellDone" oder „Anbieter" –
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen WellDone und seinen Kunden über die Bereitstellung der Software-Lösung „WellDone" sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WellDone stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn WellDone in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) WellDone stellt dem Kunden eine cloudbasierte Softwarelösung („Software-as-a-Service") zur Digitalisierung gastronomischer Arbeitsprozesse zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:
- Schichtplanung und Personalverwaltung,
- Lager- und Bestandsverwaltung,
- Optimierung individueller Betriebsprozesse,
- weitere im individuell vereinbarten Leistungsumfang beschriebene Funktionen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung des individuell vereinbarten Tarifs (abrufbar unter welldone-gastro.de/preise#leistungsverzeichnis bzw. im Auftragsformular). Tarife werden individuell je nach Betrieb und gebuchten Modulen vereinbart. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrages.
(3) WellDone stellt die Software über das Internet zum Abruf am Routerausgang des von WellDone genutzten Rechenzentrums bereit. Der Kunde greift mittels Browser oder ggf. mobiler Anwendung auf die Software zu. Eine Installation der Software auf den Systemen des Kunden findet nicht statt.
(4) WellDone ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, sofern der vertragsgemäße Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website von WellDone stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Mit Absenden des Bestellformulars bzw. Unterzeichnung eines Auftragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) durch WellDone oder spätestens durch Bereitstellung der Zugangsdaten zur Software.
Nutzungsrechte
(1) WellDone räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Die Nutzung ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Nutzern, Standorten und/oder Lizenzen beschränkt. Eine Nutzung durch oder für Dritte, insbesondere konzernfremde Unternehmen, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von WellDone gestattet.
(3) Der Kunde darf die Software nicht vermieten, verleihen, in sonstiger Weise Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder im Rahmen eines Application Service Providing oder als SaaS Dritten anbieten.
(4) Eine Bearbeitung, Dekompilierung, Disassemblierung oder ein Reverse Engineering der Software ist nur in den gesetzlich zwingend zugelassenen Fällen (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet.
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Nutzung der Software erforderliche Hardware, Internetverbindung und Software (insbesondere aktuelle Browser- und Betriebssystemversionen) auf eigene Kosten bereit.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Zugangsdaten geheim zu halten, vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. WellDone ist unverzüglich zu informieren, sofern der Verdacht eines Missbrauchs der Zugangsdaten besteht.
(3) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und rechtmäßige Eingabe und Pflege seiner Daten in der Software allein verantwortlich. Er gewährleistet, dass die von ihm eingegebenen Daten nicht gegen geltendes Recht, insbesondere nicht gegen datenschutz-, urheber- oder strafrechtliche Vorschriften, verstoßen.
(4) Der Kunde stellt WellDone von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen WellDone aufgrund einer Verletzung von Pflichten gemäß diesem § 5 durch den Kunden geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Verfügbarkeit und Servicezeiten
(1) WellDone schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums).
(2) Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden:
- geplante Wartungsarbeiten, die WellDone nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Gastronomie durchführt und dem Kunden mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch 48 Stunden vorher, in Textform ankündigt;
- Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt (§ 15);
- Ausfallzeiten, die WellDone nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen beim Internet-Service-Provider des Kunden, gezielte Angriffe Dritter).
(3) WellDone ist berechtigt, in dringenden Fällen (z. B. zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken) auch ohne Vorankündigung kurzfristige Wartungsarbeiten durchzuführen.
Support
(1) WellDone bietet während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg) Support per E-Mail unter info@welldone-gastro.de an.
(2) Reaktionszeiten und der Umfang des Supports richten sich nach dem vom Kunden gebuchten Tarif.
(3) Support umfasst die Behebung von Störungen sowie Hilfestellung bei Anwendungsfragen. Schulungen, Individualanpassungen und sonstige Beratungsleistungen sind nicht Bestandteil des Supports und werden ggf. gesondert vergütet.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag individuell vereinbarten Tarif gemäß dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis (welldone-gastro.de/preise#leistungsverzeichnis). Der Kunde bucht die für seinen Betrieb benötigten Module je nach Bedarf. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Bei jährlicher Zahlweise ist die Vergütung jeweils zu Beginn des Vertragsjahres fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung.
(4) Bei Zahlungsverzug ist WellDone berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(5) WellDone ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.
(6) WellDone ist berechtigt, die Vergütung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Vertragszeitraums anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 5 % des bisherigen Entgelts, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu, das er innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform ausüben muss.
(7) Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird mit der im Auftragsformular vereinbarten Mindestlaufzeit geschlossen. Beginnt die Laufzeit nicht zum Monatsersten, beginnt sie mit dem Tag der Bereitstellung der Zugangsdaten.
(2) Sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Bei vereinbarter Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um TODO: Verlängerungszeitraum festlegen (z. B. 12 Monate), sofern er nicht mit einer Frist von TODO: Kündigungsfrist festlegen (z. B. 3 Monate) zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für WellDone insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsentgelten oder mit einem Betrag, der zwei Monatsentgelten entspricht, in Verzug gerät.
(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB).
(6) Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. WellDone stellt dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist WellDone berechtigt und – soweit datenschutzrechtlich erforderlich – verpflichtet, die Daten zu löschen.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien werden die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), beachten.
(2) Soweit WellDone im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien zusätzlich eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die AVV wird Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Hinsichtlich der von WellDone als Verantwortlicher (z. B. zur Vertragsabwicklung) verarbeiteten Daten gilt die Datenschutzerklärung von WellDone, abrufbar unter www.welldone-gastro.de/datenschutz.
Datensicherheit und Datensicherung
(1) WellDone trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik zum Schutz der vom Kunden eingegebenen Daten gegen Verlust, unberechtigten Zugriff und Manipulation.
(2) WellDone führt regelmäßig, mindestens jedoch täglich, Sicherungen der Kundendaten durch. Eine Wiederherstellung verlorener Daten erfolgt im Rahmen der jeweils aktuellsten Datensicherung.
(3) Der Kunde bleibt für die rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Speicherung seiner Daten verantwortlich; insbesondere obliegt ihm die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.
Gewährleistung / Mängelansprüche
(1) Auf die Bereitstellung der Software finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von WellDone gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des § 13 dieser AGB.
(3) Der Kunde hat Mängel der Software unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dabei die Mängelsymptome so genau wie möglich zu beschreiben.
(4) Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Software begründet keine Mängelansprüche.
Haftung
(1) WellDone haftet unbeschränkt:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von WellDone, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WellDone, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter beruhen;
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- im Umfang einer von WellDone übernommenen Garantie;
- nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit von WellDone, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von WellDone, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(4) Die Haftung von WellDone für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Die Regelungen der Absätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WellDone.
Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nur zu Vertragszwecken zu verwenden und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden, (ii) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Erhalt bekannt waren, (iii) ihr von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht offengelegt wurden oder (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertrages sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die einer Partei die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen sowie umfangreiche, von der Partei nicht zu vertretende Störungen der Telekommunikationsnetze. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer informieren.
Änderungen der AGB und der Leistungen
(1) WellDone ist berechtigt, diese AGB sowie den Leistungsumfang mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer Weiterentwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. WellDone wird den Kunden in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens besonders hinweisen.
(3) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist WellDone berechtigt, das Vertragsverhältnis zum geplanten Wirksamkeitsdatum der Änderung außerordentlich zu kündigen.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Vorschriften des Internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. WellDone ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WellDone.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
