Für den Zugang zur Demo-Umgebung schließen wir eine kurze Vereinbarung: Sie nutzen die Demo zur Evaluierung und behandeln Aufbau, Funktionen und Zugangsdaten vertraulich.
Demo- und Evaluierungsvereinbarung
Dokumenten-ID: WD-DEV-001 · Version 1.0 · Veröffentlicht: 2026-07-14
zwischen der WellDone UG (haftungsbeschränkt), Alsenplatz 7, 22769 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 199713 („WellDone") und dem im Demo-Antragsformular benannten Unternehmen („Interessent").
§ 1 Gegenstand
(1) WellDone stellt dem Interessenten nach Prüfung und Freigabe des Demo-Antrags einen unentgeltlichen, zeitlich begrenzten, passwortgeschützten Zugang zu einer Demo-Umgebung der Software „WellDone" bereit. Der Zugang dient ausschließlich der Prüfung, ob der Interessent die Software für seinen Betrieb einsetzen möchte (nachfolgend der „Zweck").
(2) Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. WellDone entscheidet über die Freigabe nach eigenem Ermessen und teilt das Ergebnis dem Interessenten in Textform mit.
§ 2 Bereitstellung der Demo-Umgebung
(1) Die Demo-Umgebung wird unentgeltlich und „wie besehen" bereitgestellt. Verfügbarkeits-, Support- oder Leistungszusagen bestehen für die Demo-Umgebung nicht; WellDone kann Inhalt und Funktionsumfang jederzeit ändern.
(2) Die Demo-Umgebung enthält ausschließlich fiktive Beispieldaten. Der Interessent verpflichtet sich, keine echten personenbezogenen Daten (insbesondere keine Daten eigener Mitarbeiter oder Gäste) in die Demo-Umgebung einzugeben.
§ 3 Vertrauliche Informationen
(1) Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die dem Interessenten im Zusammenhang mit dem Demo-Zugang zugänglich werden, unabhängig von ihrer Form und unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind. Dazu zählen insbesondere:
- Aufbau, Funktionsumfang, Arbeitsabläufe und Benutzeroberfläche der Software,
- Konzepte, Methoden und Know-how, die der Software zugrunde liegen,
- Preis-, Angebots- und Vertragsinformationen,
- in der Demo-Umgebung enthaltene Demo- und Beispieldaten,
- Zugangsdaten (Passwörter, Links zur Demo-Umgebung).
(2) Die vertraulichen Informationen sind Geschäftsgeheimnisse von WellDone im Sinne des § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Diese Vereinbarung ist zugleich eine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme im Sinne dieses Gesetzes.
§ 4 Geheimhaltungspflichten
(1) Der Interessent behandelt die vertraulichen Informationen streng vertraulich und verwendet sie ausschließlich für den Zweck. Er wird sie insbesondere nicht dazu nutzen, ein eigenes oder fremdes, mit der Software konkurrierendes Produkt zu entwickeln, entwickeln zu lassen, zu beauftragen oder zu unterstützen.
(2) Der Interessent gibt die Zugangsdaten nicht an Dritte weiter. Der Zugriff auf die Demo-Umgebung ist nur dem Interessenten selbst sowie solchen eigenen Mitarbeitern gestattet, die für die Evaluierung eingebunden werden müssen und die zur Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet wurden.
(3) Vervielfältigungen (insbesondere Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Exporte) sind nur zulässig, soweit sie für den Zweck erforderlich sind; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.
(4) Ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen der Software mit dem Ziel, ihre Konzeption, ihren Aufbau oder ihre Funktionsweise über den Zweck hinaus zu erschließen (Reverse Engineering), ist ausgeschlossen. § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG wird insoweit vertraglich abbedungen.
(5) Der Interessent informiert WellDone unverzüglich, wenn er Kenntnis von einem Verlust oder einer unbefugten Nutzung von Zugangsdaten oder vertraulichen Informationen erlangt.
§ 5 Ausnahmen
Die Pflichten aus § 4 gelten nicht für Informationen, die nachweislich
- zum Zeitpunkt der Mitteilung öffentlich bekannt sind oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
- dem Interessenten bereits vor der Mitteilung ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren,
- ihm von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden,
- von ihm unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder
- aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; in diesem Fall informiert der Interessent WellDone vorab, soweit rechtlich zulässig.
§ 6 Keine Rechteeinräumung
Durch diese Vereinbarung und den Demo-Zugang werden keine Eigentums-, Nutzungs-, Lizenz- oder sonstigen Rechte an der Software oder an den vertraulichen Informationen übertragen oder eingeräumt. Alle Rechte verbleiben bei WellDone.
§ 7 Laufzeit und Beendigung
(1) Diese Vereinbarung tritt mit der ausdrücklichen elektronischen Zustimmung des Interessenten im Demo-Antragsformular (§ 11 Abs. 2) oder mit Unterzeichnung in Kraft.
(2) Der Demo-Zugang ist befristet; die Dauer teilt WellDone mit der Freischaltung mit (in der Regel 14 Tage, auf Anfrage verlängerbar). WellDone kann den Demo-Zugang jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
(3) Die Pflichten aus §§ 3 bis 6 gelten für die Dauer des Demo-Zugangs und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung fort. Der gesetzliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleibt darüber hinaus unberührt.
§ 8 Rückgabe und Löschung
Nach Beendigung des Demo-Zugangs oder auf Verlangen von WellDone wird der Interessent alle erhaltenen vertraulichen Informationen einschließlich sämtlicher Kopien (auch Screenshots und Aufzeichnungen) unverzüglich und dauerhaft löschen bzw. vernichten und dies auf Verlangen in Textform bestätigen.
§ 9 Rechtsfolgen bei Verstößen
(1) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus § 4 verspricht der Interessent die Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe von WellDone nach billigem Ermessen festgesetzt wird und deren Angemessenheit im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann („Hamburger Brauch").
(2) Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche — insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz, auch nach dem GeschGehG — bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
§ 10 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung der im Demo-Antrag angegebenen personenbezogenen Daten enthält die Datenschutzerklärung von WellDone, abrufbar unter www.welldone-gastro.de/datenschutz. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen).
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Interessent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese Vereinbarung wird im Regelfall durch ausdrückliche elektronische Zustimmung geschlossen (Bestätigung der entsprechenden Checkbox im Demo-Antragsformular). Einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es in diesem Fall nicht; WellDone dokumentiert die Zustimmung mit Zeitstempel, Dokumenten-ID und Versionsnummer.
(3) Maßgeblich ist die Fassung dieser Vereinbarung, der der Interessent zugestimmt hat (Dokumenten-ID und Version siehe Kopf dieses Dokuments). Spätere Änderungen der Vereinbarung gelten nicht rückwirkend.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.